DEN HAAG dpa/dapd
| Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Opfern des
verurteilten Kriegsverbrechers Thomas Lubanga das Recht auf
Entschädigung zuerkannt. Ehemalige Kindersoldaten und ihre Angehörigen
können ihre Forderungen beim Treuhandfonds des Gerichtes für Opfer
geltend machen. Das entschieden die Richter am Dienstag in Den Haag.
http://www.taz.de/Entscheidung-des-Weltstrafgerichts/!99106/
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