Ziemlich fassungslos blickte ein Vater aus Rheinhessen auf das „Spielzeug“, das sein neunjähriger Sohn auf
einem Winzerfest von seinem Taschengeld erstanden hatte:
Der Junge hielt
stolz eine bei Kindern sehr beliebte und täuschend echt aussehende
Airsoft-Waffe in den Händen.
Airsoft-Waffen mit einer Geschossenergie von unter 0,5 Joule dürfen als
Spielzeug verkauft werden. Oft ist es aber nicht erlaubt, sie in der
Öffentlichkeit zu benutzen – immer dann, wenn sie echten Waffen zu
ähnlich sehen.
Foto: hbz/Jörg Henkel
http://www.allgemeine-zeitung.de/nachrichten/politik/rheinland-pfalz/13336635.htm
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