Dienstag, 24. Januar 2012

Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Der Zeuge als Opfer

.J ist möglicherweise traumatisiert. Er hat einen Zeugenbeistand, weil er offensichtlich rechtlichen Rat benötigt. Doch sein Verhalten vor Gericht macht deutlich, dass er zudem eine psychologische Begleitung gebrauchen könnte. Die gibt es aber nicht. Und auch das Verhalten einiger Prozessbeteiligter, insbesondere der Verteidigung der Angeklagten, hat deutlich gemacht, dass Zeugen wie J., die selbst als Opfer eingestuft werden könnten, unbedingt eines Beistandes bedürfen, der sowohl ihre Rechte als auch ihr psychologisches Wohlergehen während des Verfahrens vertritt.
http://www.taz.de/49-52-Tag-Kongo-Kriegsverbrecherprozess/!86178/

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen